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🗣️ Vorsorge, Leben und Steuern (Inhalt der mündlichen Prüfung)

Achtung: dieser Teil wird MÜNDLICH geprüft

Die Prüfung « Leben » ist ein Fachgespräch von dreissig Minuten. Sie lässt sich nicht als Multiple-Choice nachbilden, und dieses Thema behauptet es auch nicht: es bereitet den Inhalt vor, mit dem Sie im Gespräch antworten müssen. Die Übungsfragen hier prüfen Ihr Wissen, nicht die Prüfungsform.

Worum es geht

Das schweizerische Vorsorgesystem ruht auf drei Säulen: die staatliche Vorsorge (AHV und IV) sichert das Existenzminimum, die berufliche Vorsorge (BVG) soll zusammen mit der ersten Säule die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung ermöglichen, die private Vorsorge (Säule 3a und 3b) schliesst die verbleibenden Lücken.

Die Eckpunkte

Was im Gespräch zählt

Erklären können, warum eine Lösung zur Situation passt: Familienstand, Kinder, Einkommen, bestehende Deckungen, Lücken bei Invalidität und Tod, steuerliche Wirkung. Zahlen nennen Sie nur, wenn Sie sie sicher kennen.

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Beispielfragen (35)

1. Woraus besteht das schweizerische Drei-Säulen-System?

  1. Staatliche Vorsorge, berufliche Vorsorge und individuelle Vorsorge
  2. Alters-, Kranken- und Unfallversicherung als drei getrennte Sozialwerke
  3. Bund, Kantone und Gemeinden als drei Träger der sozialen Sicherheit
  4. Rente, Kapital und Ergänzungsleistungen als drei Formen der Auszahlung

Art. 111 der Bundesverfassung ordnet die Vorsorge in drei Säulen: die staatliche Vorsorge mit AHV und IV, die berufliche Vorsorge nach dem BVG und die individuelle Vorsorge mit den Säulen 3a und 3b.

2. Welches Ziel verfolgt die erste Säule?

  1. Die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards nach dem Erwerbsleben
  2. Die Sicherung des Existenzbedarfs im Alter, bei Invalidität und im Todesfall
  3. Die freiwillige Bildung von Vermögen für die persönliche Altersvorsorge
  4. Die Absicherung der Kosten für die Pflege in einem Alters- und Pflegeheim

Art. 112 der Bundesverfassung verlangt, dass die Renten der ersten Säule den Existenzbedarf angemessen decken. Die Fortsetzung des Lebensstandards ist Aufgabe der zweiten Säule, die freiwillige Vorsorge jene der dritten.

3. Wie ist die Beitragspflicht bei einer erwerbstätigen Person geregelt?

  1. Die Beiträge werden je zur Hälfte von der Arbeitgeberin und von der Person getragen
  2. Die Beiträge werden vollständig von der Arbeitgeberin des Betriebs übernommen
  3. Die Beiträge werden vollständig von der erwerbstätigen Person selbst getragen
  4. Die Beiträge werden von Bund und Kantonen aus allgemeinen Mitteln finanziert

Art. 13 AHVG teilt den Beitrag zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmenden je zur Hälfte auf. Selbstständigerwerbende tragen den Beitrag allein, wobei ein sinkender Satz für tiefe Einkommen gilt.

4. Wie viele Beitragsjahre sind für eine vollständige Altersrente nötig?

  1. Zwanzig Beitragsjahre, unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts ins Erwerbsleben
  2. Eine lückenlose Beitragsdauer entsprechend der vollen Beitragsskala
  3. Zehn Beitragsjahre, sofern die Person in der Schweiz Wohnsitz hat
  4. Fünf Beitragsjahre, entsprechend der Mindestbeitragsdauer für einen Anspruch

Eine Vollrente setzt eine lückenlose Beitragsdauer voraus; jedes fehlende Jahr kürzt die Rente anteilig. Ein Anspruch auf eine Rente entsteht dagegen bereits nach einem vollen Beitragsjahr.

5. In welchem Verhältnis stehen die minimale und die maximale Altersrente?

  1. Die maximale Rente entspricht dem Anderthalbfachen der minimalen Rente
  2. Die maximale Rente entspricht dem Dreifachen der minimalen Rente
  3. Die maximale Rente entspricht dem Doppelten der minimalen Rente
  4. Die maximale Rente wird jedes Jahr ohne festes Verhältnis neu bestimmt

Art. 34 AHVG legt fest, dass die höchste Vollrente dem Doppelten der tiefsten entspricht. Diese Begrenzung macht die AHV stark solidarisch, weil hohe Einkommen weit mehr einzahlen, als sie an Rente erhalten.

6. Wie werden die Renten eines Ehepaars behandelt?

  1. Die Summe der beiden Renten ist auf einen Höchstbetrag begrenzt
  2. Die beiden Renten werden ohne jede Begrenzung nebeneinander ausgerichtet
  3. Es wird eine einzige Rente für das Paar berechnet und dieser ausbezahlt
  4. Die Rente der Person mit dem tieferen Einkommen entfällt vollständig

Art. 35 AHVG begrenzt die Summe der beiden Einzelrenten auf hundertfünfzig Prozent der maximalen Altersrente. Diese Plafonierung ist eine der grössten Lücken, die eine private Vorsorge zu schliessen hat.

7. Wer untersteht der obligatorischen beruflichen Vorsorge?

  1. Arbeitnehmende mit einem Jahreslohn über der gesetzlichen Eintrittsschwelle
  2. Sämtliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, unabhängig von einer Erwerbstätigkeit
  3. Ausschliesslich Personen mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag und vollem Pensum
  4. Ausschliesslich Personen, die das fünfzigste Altersjahr bereits vollendet haben

Art. 2 BVG unterstellt Arbeitnehmende dem Obligatorium, sofern ihr Jahreslohn die vom Bundesrat festgelegte Eintrittsschwelle übersteigt. Selbstständigerwerbende können sich freiwillig versichern.

8. Was bezweckt der Koordinationsabzug in der beruflichen Vorsorge?

  1. Er bezeichnet die Grenze, ab der eine Person überhaupt versichert wird
  2. Er begrenzt die Beiträge, welche die Arbeitgeberin höchstens leisten muss
  3. Er entspricht dem Betrag, den die versicherte Person selbst zu tragen hat
  4. Er berücksichtigt den Teil des Lohns, der bereits von der ersten Säule gedeckt ist

Art. 8 BVG zieht vom Jahreslohn einen Betrag ab, weil dieser Teil bereits durch AHV und IV gedeckt ist. Der verbleibende koordinierte Lohn bildet die Grundlage der Altersgutschriften.

9. Wie entwickeln sich die Altersgutschriften mit dem Alter?

  1. Sie bleiben während der gesamten Versicherungsdauer unverändert
  2. Sie steigen in Stufen mit dem Alter der versicherten Person an
  3. Sie sinken mit dem Alter, weil die Anlagedauer kürzer wird
  4. Sie werden von der Vorsorgeeinrichtung jedes Jahr frei festgelegt

Art. 16 BVG staffelt die Altersgutschriften nach Altersgruppen, von sieben Prozent bis achtzehn Prozent des koordinierten Lohns. Diese Staffelung erklärt, weshalb ältere Arbeitnehmende höhere Vorsorgekosten verursachen.

10. Was bezeichnet der Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge?

  1. Den Zinssatz, mit dem das Altersguthaben jährlich verzinst werden muss
  2. Den Anteil des Lohns, der als Altersgutschrift dem Guthaben zugewiesen wird
  3. Den Prozentsatz, mit dem das Altersguthaben in eine jährliche Rente umgerechnet wird
  4. Den Anteil der Beiträge, den die Arbeitgeberin mindestens zu leisten hat

Art. 14 BVG legt den Mindestumwandlungssatz für das obligatorische Altersguthaben fest. Er verbindet Guthaben und Rente und hängt von Lebenserwartung und erwarteter Rendite ab.

11. Ein Altersguthaben von 400 000 Franken wird mit 6,8 Prozent umgewandelt. Wie hoch ist die Jahresrente?

  1. 27 200 Franken
  2. 2 720 Franken
  3. 68 000 Franken
  4. 40 000 Franken

Die Rente ergibt sich aus dem Guthaben multipliziert mit dem Umwandlungssatz: 400 000 mal 0,068 ergibt 27 200 Franken pro Jahr, also rund 2 267 Franken pro Monat.

12. Was geschieht mit dem Altersguthaben bei einem Stellenwechsel?

  1. Es wird als Freizügigkeitsleistung an die neue Vorsorgeeinrichtung überwiesen
  2. Es wird der versicherten Person in bar ausbezahlt und steht ihr frei zur Verfügung
  3. Es verbleibt bei der bisherigen Vorsorgeeinrichtung bis zum Erreichen des Rentenalters
  4. Es wird an die Ausgleichskasse überwiesen und der ersten Säule gutgeschrieben

Das Freizügigkeitsgesetz verlangt die Übertragung der Austrittsleistung an die neue Einrichtung. Eine Barauszahlung ist nur in den gesetzlich genannten Ausnahmefällen möglich.

13. Wann ist eine Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung möglich?

  1. Bei endgültigem Verlassen der Schweiz, bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder bei einem Kleinbetrag
  2. Bei jedem Stellenwechsel, sofern die versicherte Person es schriftlich verlangt
  3. Bei jeder Arbeitslosigkeit, solange die Person keine neue Stelle gefunden hat
  4. Bei jedem Erreichen des fünfzigsten Altersjahres der versicherten Person

Art. 5 FZG nennt drei Fälle: das endgültige Verlassen der Schweiz, die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit und eine Austrittsleistung unter einem Jahresbeitrag. Bei Verheirateten braucht es die Zustimmung des Ehegatten.

14. Wofür darf ein Vorbezug aus der beruflichen Vorsorge verwendet werden?

  1. Für den Erwerb oder die Erstellung von selbst bewohntem Wohneigentum
  2. Für den Kauf einer Ferienwohnung oder eines Objekts zur Vermietung
  3. Für die Rückzahlung von Konsumkrediten und anderer privater Schulden
  4. Für die Finanzierung einer Ausbildung der versicherten Person oder ihrer Kinder

Art. 30c BVG erlaubt den Vorbezug für selbst genutztes Wohneigentum; ein zweites Objekt oder eine Vermietung ist ausgeschlossen. Der Vorbezug wird im Grundbuch angemerkt und mindert die späteren Leistungen.

15. Welche Frist ist nach einem Einkauf in die Vorsorgeeinrichtung zu beachten?

  1. Die daraus resultierenden Leistungen dürfen während dreier Jahre nicht als Kapital bezogen werden
  2. Der Einkauf darf während dreier Jahre nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden
  3. Der Einkauf ist während dreier Jahre nicht in das Altersguthaben einzurechnen
  4. Der Einkauf darf während dreier Jahre nicht durch einen Vorbezug verwendet werden

Art. 79b Abs. 3 BVG untersagt einen Kapitalbezug der eingekauften Leistungen innert dreier Jahre. Die Steuerbehörden würden andernfalls den Abzug verweigern, weil eine reine Steuerersparnis vorläge.

16. Wer darf in die Säule 3a einzahlen?

  1. Personen mit einem in der Schweiz steuerbaren Erwerbseinkommen
  2. Sämtliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, unabhängig von einem Einkommen
  3. Ausschliesslich Personen mit einer Anstellung und einer Vorsorgeeinrichtung
  4. Ausschliesslich Personen, die das fünfzigste Altersjahr vollendet haben

Die Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung knüpft die Einzahlung an ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen. Wer keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, kann nicht einzahlen, auch nicht mit vorhandenem Vermögen.

17. Wie werden Beiträge an die Säule 3a steuerlich behandelt?

  1. Sie sind bis zum jährlichen Höchstbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehbar
  2. Sie sind vollständig und ohne betragsmässige Begrenzung vom Einkommen abziehbar
  3. Sie sind nicht abziehbar, dafür bleibt die spätere Auszahlung vollständig steuerfrei
  4. Sie sind zur Hälfte abziehbar, während die andere Hälfte steuerbar bleibt

Art. 33 DBG lässt den Abzug der Beiträge bis zum vom Bundesrat festgelegten Höchstbetrag zu. Die spätere Leistung wird nach Art. 38 DBG gesondert und zu einem reduzierten Satz besteuert.

18. Wann darf ein Guthaben der Säule 3a bezogen werden?

  1. Ausschliesslich im Todesfall, zugunsten der begünstigten Personen
  2. Jederzeit, sobald die versicherte Person den Bezug schriftlich verlangt
  3. Ausschliesslich beim Erreichen des ordentlichen Referenzalters der Person
  4. Frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter, sowie in den gesetzlich genannten Sonderfällen

Die Verordnung lässt den Bezug frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter zu; hinzu kommen Invalidität, endgültiger Wegzug, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, Wohneigentum und der Einkauf in die zweite Säule.

19. Was kennzeichnet die freie Vorsorge der Säule 3b?

  1. Sie wird von der Vorsorgeeinrichtung des Arbeitgebers geführt und verwaltet
  2. Sie ist an einen Höchstbetrag gebunden und nur mit Erwerbseinkommen möglich
  3. Sie darf ausschliesslich in Form einer Lebensversicherung ausgestaltet werden
  4. Sie ist frei in Form und Höhe und unterliegt keiner Bezugsbeschränkung

Die Säule 3b umfasst jede freie Form des Sparens, von der Lebensversicherung bis zum Wertschriftendepot. Dafür fehlt der Abzug vom Einkommen, den die Säule 3a gewährt.

20. Was kennzeichnet eine gemischte Lebensversicherung?

  1. Sie verbindet einen Sparprozess mit einer Todesfallleistung
  2. Sie deckt ausschliesslich das Todesfallrisiko während einer bestimmten Dauer
  3. Sie bildet ausschliesslich Kapital, ohne jede Deckung des Todesfallrisikos
  4. Sie richtet eine Rente aus, die erst nach dem Todesfall zu laufen beginnt

Die gemischte Versicherung zahlt das vereinbarte Kapital im Erlebens- wie im Todesfall. Sie verbindet damit Vorsorge und Risikoschutz, ist aber teurer als eine reine Risikodeckung.

21. Was kennzeichnet eine reine Risikoversicherung auf den Todesfall?

  1. Sie richtet eine lebenslange Rente an die versicherte Person selbst aus
  2. Sie zahlt das vereinbarte Kapital in jedem Fall am Ende der Vertragsdauer
  3. Sie bildet ein Sparguthaben, das jederzeit zurückgekauft werden kann
  4. Sie zahlt nur bei Tod während der Vertragsdauer und bildet kein Kapital

Die Risikoversicherung deckt allein das Todesfallrisiko; endet der Vertrag ohne Todesfall, entfällt jede Leistung. Sie ist deshalb die günstigste Form, eine Familie oder eine Hypothek abzusichern.

22. Wer bestimmt die begünstigte Person einer Lebensversicherung?

  1. Die versicherte Person, auch wenn sie nicht Vertragspartei ist
  2. Der Versicherer, gestützt auf die Angaben im eingereichten Antrag
  3. Das Gericht, welches die Erbteilung nach dem Todesfall vornimmt
  4. Die versicherungsnehmende Person, im Rahmen der gesetzlichen Schranken

Art. 76 VVG räumt der versicherungsnehmenden Person das Recht ein, eine begünstigte Person zu bezeichnen. Die Bezeichnung kann jederzeit widerrufen werden, sofern nicht auf den Widerruf verzichtet wurde.

23. Welche Wirkung hat eine Begünstigung auf den Nachlass?

  1. Die Leistung fällt vollständig in die Erbmasse und wird unter den Erben aufgeteilt
  2. Die Leistung fällt der begünstigten Person zu und nicht in die Erbmasse
  3. Die Leistung fällt dem überlebenden Ehegatten zu, unabhängig von der Bezeichnung
  4. Die Leistung fällt an den Staat, wenn keine gesetzlichen Erben vorhanden sind

Art. 78 VVG lässt die begünstigte Person einen eigenen Anspruch erwerben; die Leistung fällt nicht in den Nachlass. Die Pflichtteile der Erben bleiben nach den Regeln der Herabsetzung vorbehalten.

24. Wie wird eine Kapitalleistung aus der Vorsorge besteuert?

  1. Überhaupt nicht, weil die Beiträge bereits versteuert worden sind
  2. Zusammen mit dem übrigen Einkommen des betreffenden Steuerjahres
  3. Gesondert vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz
  4. Ausschliesslich als Vermögen, im Jahr nach der erfolgten Auszahlung

Art. 38 DBG unterwirft Kapitalleistungen aus Vorsorge einer gesonderten Jahressteuer zu einem reduzierten Satz. Die Kantone kennen eigene, ebenfalls privilegierte Tarife.

25. Wie wird eine Rente aus der beruflichen Vorsorge besteuert?

  1. Gesondert und zu einem reduzierten Satz, wie eine Kapitalleistung
  2. Zu achtzig Prozent als Einkommen, weil ein Teil bereits versteuert worden ist
  3. Vollständig als Einkommen im Jahr, in dem sie ausgerichtet wird
  4. Überhaupt nicht, weil die Beiträge bereits vom Einkommen abgezogen wurden

Renten aus der zweiten Säule sind nach Art. 22 DBG vollständig als Einkommen steuerbar, weil die Beiträge abziehbar waren. Bei alten Verträgen mit teilweise nicht abgezogenen Beiträgen bestehen Übergangsregeln.

26. Welche Angabe steht am Anfang einer Vorsorgeanalyse?

  1. Der Name der Vorsorgeeinrichtung, welcher die Kundschaft angeschlossen ist
  2. Die Höhe der Prämie, welche die Kundschaft für ihre Deckungen bezahlt
  3. Der Vorsorgeausweis der Vorsorgeeinrichtung und der Auszug des individuellen Kontos
  4. Die Zahl der Personen, die im Haushalt der Kundschaft insgesamt leben

Der Vorsorgeausweis zeigt Guthaben und voraussichtliche Leistungen der zweiten Säule; der Kontoauszug der Ausgleichskasse deckt Lücken in der ersten Säule auf. Ohne diese Dokumente bleibt jede Aussage eine Schätzung.

27. Welche Leistung erbringt die Invalidenversicherung in erster Linie?

  1. Ein Taggeld, das bis zum Erreichen des Referenzalters weiterläuft
  2. Eine Rente, die unabhängig von jeder Eingliederung ausgerichtet wird
  3. Die Übernahme sämtlicher Heilungskosten der versicherten Person
  4. Eingliederungsmassnahmen, die der Rente vorgehen

Art. 7b und 8 IVG stellen die Eingliederung vor die Rente; erst wenn sie scheitert, entsteht ein Rentenanspruch. Die Früherfassung nach Art. 3a IVG soll dieses Vorgehen beschleunigen.

28. Welche Leistung sieht die berufliche Vorsorge im Todesfall vor?

  1. Eine Hinterlassenenrente für Ehegatten und Kinder nach dem Reglement
  2. Eine Kapitalzahlung an die gesetzlichen Erben der verstorbenen Person
  3. Eine einmalige Abfindung an die Ausgleichskasse des Wohnkantons
  4. Keine Leistung, weil der Todesfall ausschliesslich die erste Säule betrifft

Art. 18 ff. BVG sehen Renten für den überlebenden Ehegatten und für die Kinder vor. Für Lebenspartner besteht ein Anspruch nur, wenn das Reglement ihn nach Art. 20a BVG vorsieht und die Meldung erfolgt ist.

29. Wie entsteht eine Vorsorgelücke typischerweise?

  1. Durch Beitragslücken, Teilzeitarbeit, Ausbildungsjahre oder einen Wegzug ins Ausland
  2. Durch eine zu hohe Einzahlung in die Säule 3a während des Erwerbslebens
  3. Durch den Wechsel des Krankenversicherers während der beruflichen Laufbahn
  4. Durch die Wahl einer Vorsorgeeinrichtung mit einer hohen Verzinsung des Guthabens

Fehlende Beitragsjahre kürzen die Rente der ersten Säule anteilig; Teilzeit und tiefe Löhne verkleinern den koordinierten Lohn der zweiten Säule. Beides zeigt sich erst im Vorsorgeausweis und im Kontoauszug.

30. Welche steuerliche Wirkung hat ein Einkauf in die zweite Säule?

  1. Der eingekaufte Betrag wird bei der Auszahlung vollständig steuerfrei ausgerichtet
  2. Der eingekaufte Betrag ist vom steuerbaren Vermögen des betreffenden Jahres abziehbar
  3. Der eingekaufte Betrag bleibt steuerlich vollständig unbeachtlich für die Person
  4. Der eingekaufte Betrag ist vom steuerbaren Einkommen des betreffenden Jahres abziehbar

Art. 33 DBG lässt den Abzug der Einkäufe vom Einkommen zu; die spätere Leistung wird nach Art. 38 DBG besteuert. Die Sperrfrist von Art. 79b BVG verhindert eine rein steuerlich motivierte Gestaltung.

31. Welche Bedeutung hat der Rückkaufswert einer Lebensversicherung?

  1. Er bezeichnet die Todesfallsumme, welche der Vertrag im Ereignisfall vorsieht
  2. Er bezeichnet die Summe der Prämien, welche die Kundschaft bisher bezahlt hat
  3. Er bezeichnet den Betrag, den der Versicherer bei einer vorzeitigen Auflösung ausrichtet
  4. Er bezeichnet den Betrag, den die Kundschaft jährlich einzuzahlen hat

Der Rückkaufswert ist das im Vertrag gebildete Deckungskapital abzüglich Kosten; er liegt in den ersten Jahren deutlich unter den bezahlten Prämien. Art. 90 VVG regelt den Anspruch auf Umwandlung und Rückkauf.

32. Welche Frage klärt den Vorsorgebedarf einer Familie am schnellsten?

  1. Welche Bank das Konto der Säule 3a der beiden Elternteile führt
  2. Welche Vorsorgeeinrichtung dem Arbeitgeber der Eltern angeschlossen ist
  3. Wie hoch die Prämie der bisherigen Lebensversicherung der Eltern ausfällt
  4. Wie die Familie ihren Lebensstandard bei Tod oder Invalidität eines Elternteils halten könnte

Die Leistungen von AHV und BVG decken nach einem Todesfall oder einer Invalidität selten den bisherigen Bedarf. Die Frage nach dem Lebensstandard führt unmittelbar zur Lücke, welche die dritte Säule zu schliessen hat.

33. Ab wann besteht eine Beitragspflicht für eine nicht erwerbstätige Person?

  1. Ab dem Jahr nach dem zwanzigsten Geburtstag
  2. Ab dem Jahr nach dem siebzehnten Geburtstag, wie bei erwerbstätigen Personen
  3. Erst ab dem fünfundzwanzigsten Altersjahr, unabhängig von der Erwerbssituation
  4. Gar nicht, weil ohne Erwerbseinkommen keine Beiträge geschuldet werden

Art. 3 AHVG unterstellt Nichterwerbstätige ab dem Jahr nach Vollendung des zwanzigsten Altersjahres der Beitragspflicht. Erwerbstätige zahlen bereits ab dem Jahr nach dem siebzehnten Geburtstag Beiträge.

34. Welche Wirkung hat eine Beitragslücke in der ersten Säule?

  1. Die Rente wird um hundert Franken gekürzt
  2. Die Rente entfällt vollständig
  3. Die Rente bleibt unverändert
  4. Die Rente wird anteilig gekürzt

Jedes fehlende Beitragsjahr führt zu einer Kürzung von rund einem Vierundvierzigstel der Rente. Lücken der letzten fünf Jahre können nachbezahlt werden, ältere nicht mehr.

35. Welche Wirkung hat ein Vorbezug der Altersrente?

  1. Die Rente bleibt unverändert
  2. Die Rente wird nur vorübergehend gekürzt
  3. Die Rente wird lebenslang gekürzt
  4. Die Rente wird erhöht

Ein Vorbezug führt zu einer dauerhaften Kürzung, weil die Rente länger ausgerichtet wird. Umgekehrt erhöht ein Aufschub die Rente lebenslang; beide Möglichkeiten regelt das AHVG.

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