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🏭 Unternehmens- und Personenversicherungen Nicht-Leben

Worum es geht

Ein Unternehmen versichert drei Familien von Risiken: seine Sachwerte, seine Haftung und seine Mitarbeitenden. Dazu kommen die Sozialversicherungen, die im Nicht-Leben-Teil geprüft werden: die obligatorische Unfallversicherung (UVG) und die Krankentaggeldversicherung.

Die Eckpunkte

Was in der Prüfung zählt

Die Zuordnung eines Schadens zur richtigen Police und die Koordination zwischen Sozialversicherung, Zusatzdeckung und Arbeitsrecht.

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Beispielfragen (35)

1. Welche Personen sind obligatorisch gegen Unfall versichert?

  1. Nur Personen mit unbefristetem Vollzeitvertrag
  2. Alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz
  3. Die in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden
  4. Nur Personen in gefährlichen Berufen

Art. 1a UVG unterstellt die in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden der obligatorischen Unfallversicherung. Selbstständig Erwerbende können sich freiwillig versichern; Nichterwerbstätige sind über die Krankenversicherung gedeckt.

2. Ab welchem wöchentlichen Pensum sind Nichtberufsunfälle mitversichert?

  1. Ab zwanzig Stunden pro Woche bei einem einzigen Arbeitgeber
  2. Ab vier Stunden pro Woche, unabhängig von der Zahl der Arbeitgeber
  3. Ab acht Stunden pro Woche bei demselben Arbeitgeber
  4. Ab der ersten Arbeitsstunde, weil zwischen den Unfallarten nicht unterschieden wird

Art. 13 UVV setzt die Grenze bei acht Wochenstunden; darunter sind Unfälle auf dem Arbeitsweg als Berufsunfälle gedeckt, die übrige Freizeit dagegen nicht. Diese Lücke schliesst die Unfalldeckung der Krankenversicherung.

3. Wie hoch ist das Taggeld der obligatorischen Unfallversicherung?

  1. Ein vom Bundesrat festgelegter fester Betrag
  2. Hundert Prozent des zuletzt bezogenen Lohns
  3. Sechzig Prozent des versicherten Verdienstes
  4. Achtzig Prozent des versicherten Verdienstes

Art. 17 UVG setzt das Taggeld auf achtzig Prozent des versicherten Verdienstes fest. Es wird nach Art. 16 UVG ab dem dritten Tag nach dem Unfall ausgerichtet; für die ersten Tage schuldet der Arbeitgeber den Lohn.

4. Wer trägt die Prämien der obligatorischen Unfallversicherung?

  1. Der Arbeitgeber die Berufsunfallprämie, die Arbeitnehmenden in der Regel jene für Nichtberufsunfälle
  2. Der Arbeitgeber sämtliche Prämien, unabhängig von der Art des versicherten Unfalls
  3. Die Arbeitnehmenden sämtliche Prämien, weil sie die Leistungen erhalten
  4. Bund und Kantone gemeinsam, weil es sich um eine Sozialversicherung handelt

Art. 91 UVG legt die Prämien für Berufsunfälle dem Arbeitgeber auf; jene für Nichtberufsunfälle tragen grundsätzlich die Arbeitnehmenden. Abweichende Vereinbarungen zugunsten der Arbeitnehmenden bleiben möglich.

5. Worin unterscheidet sich ein Krankentaggeld nach dem Krankenversicherungsgesetz von einem nach dem Vertragsgesetz?

  1. Das Taggeld nach dem Krankenversicherungsgesetz wird stets zu hundert Prozent ausgerichtet
  2. Das Taggeld nach dem Vertragsgesetz darf keine Wartefrist vorsehen
  3. Das Taggeld nach dem Krankenversicherungsgesetz kennt ein gesetzliches Übertrittsrecht
  4. Das Taggeld nach dem Vertragsgesetz steht ausschliesslich Selbstständigerwerbenden offen

Art. 71 KVG räumt beim Ausscheiden aus einer Kollektivversicherung ein Recht auf Übertritt in die Einzelversicherung ein. Kollektivverträge nach dem VVG kennen dieses Recht nur, wenn es vertraglich vorgesehen ist.

6. Was ersetzt eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

  1. Ausschliesslich die Kosten für den Ersatz der zerstörten Warenlager des Betriebs
  2. Ausschliesslich die Kosten für die Reparatur der beschädigten Betriebseinrichtungen
  3. Ausschliesslich die Löhne der Belegschaft während der Dauer des Unterbruchs
  4. Den entgangenen Betriebsgewinn und die weiterlaufenden Kosten

Die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt den Ertragsausfall nach einem versicherten Sachschaden: den entgangenen Gewinn und die Kosten, die trotz Stillstand weiterlaufen. Der Sachschaden selbst wird von der Sachversicherung ersetzt.

7. Was bezeichnet die Haftzeit in einer Betriebsunterbrechungsversicherung?

  1. Den Zeitraum, für den der Ertragsausfall längstens entschädigt wird
  2. Die Frist, innert der ein Unterbruch dem Versicherer zu melden ist
  3. Die Dauer, während der das Unternehmen die Prämie im Voraus zu bezahlen hat
  4. Die Zeit, welche die Behörden für die Bewilligung des Wiederaufbaus benötigen

Die Haftzeit begrenzt die Entschädigung zeitlich, üblicherweise auf zwölf bis vierundzwanzig Monate. Sie ist am realistischen Wiederaufbau zu bemessen, weil ein zu kurzer Zeitraum die Deckung entwertet.

8. Welcher Schaden ist in der Betriebshaftpflicht typischerweise ausgeschlossen?

  1. Der Schaden am hergestellten Produkt selbst
  2. Der Schaden an der Kleidung einer Kundin im Verkaufslokal des Unternehmens
  3. Der Personenschaden einer Besucherin auf dem Betriebsgelände
  4. Der Sachschaden an einem Fahrzeug auf dem Kundenparkplatz des Unternehmens

Die Haftpflicht deckt Schäden Dritter, nicht die Mängelbehebung am eigenen Produkt; dafür haftet das Unternehmen aus Vertrag. Erst der durch das Produkt verursachte Personen- oder Sachschaden ist gedeckt.

9. Welche Kosten deckt eine Rückrufdeckung ab?

  1. Die Bussen, welche die Behörden gegen das Unternehmen ausgesprochen haben
  2. Die Kosten für die Entwicklung eines verbesserten Nachfolgeprodukts des Unternehmens
  3. Die Kosten für die Information, den Rückruf und den Austausch fehlerhafter Produkte
  4. Den entgangenen Gewinn aus den Verkäufen des zurückgerufenen Produkts

Der Rückruf verursacht reine Vermögensschäden, die in der Grunddeckung fehlen; die Rückrufdeckung erfasst Information, Logistik und Austausch. Bussen sind höchstpersönlich und nie versicherbar.

10. Was deckt eine Maschinenbruchversicherung ab?

  1. Ausschliesslich die Kosten der planmässigen Wartung der versicherten Maschinen
  2. Ausschliesslich Schäden durch Feuer und Elementarereignisse an technischen Anlagen
  3. Plötzliche und unvorhergesehene Schäden an Maschinen, auch aus Bedienungsfehlern
  4. Ausschliesslich Schäden, die während der Garantiezeit des Herstellers eintreten

Die Maschinenbruchversicherung ergänzt die Feuer- und Elementardeckung um innere Betriebsschäden, Bedienungsfehler und Materialfehler. Abnutzung und Wartung bleiben ausgeschlossen, weil sie nicht zufällig sind.

11. Welche Gefahren deckt eine Warentransportversicherung typischerweise?

  1. Ausschliesslich die Haftung des Transportunternehmens gegenüber der Auftraggeberin
  2. Ausschliesslich Schäden, die während der Fahrt auf schweizerischem Gebiet eintreten
  3. Beschädigung und Verlust der Ware während des Transports und der Zwischenlagerung
  4. Ausschliesslich den Verlust der Ware durch einen Diebstahl im Lager der Empfängerin

Die Transportversicherung ist eine Sachversicherung für die Ware selbst, unabhängig von der Haftung des Frachtführers. Sie erfasst den ganzen Transportweg samt üblicher Zwischenlagerung.

12. Welche Schäden deckt eine Cyberversicherung typischerweise ab?

  1. Ausschliesslich die Bussen, welche die Datenschutzbehörde gegen das Unternehmen verhängt
  2. Ausschliesslich die Kosten für den Ersatz der beschädigten Hardware des Unternehmens
  3. Eigene Wiederherstellungskosten, Betriebsunterbruch und Ansprüche betroffener Dritter
  4. Ausschliesslich das Lösegeld, das im Fall einer Erpressung bezahlt worden ist

Die Cyberdeckung verbindet Eigenschaden, Ertragsausfall und Haftpflicht in einem Vertrag. Bussen bleiben ausgeschlossen; die Übernahme eines Lösegelds ist rechtlich heikel und nur teilweise versicherbar.

13. Welchen Zweck erfüllt eine Unfallzusatzversicherung für ein Unternehmen?

  1. Sie deckt ausschliesslich Unfälle, die sich ausserhalb der Schweiz ereignen
  2. Sie ersetzt die obligatorische Unfallversicherung für die Belegschaft des Unternehmens
  3. Sie ergänzt die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung über deren Grenzen hinaus
  4. Sie deckt ausschliesslich Berufskrankheiten und keine eigentlichen Unfälle

Der versicherte Verdienst des UVG ist nach Art. 22 UVV auf einen Höchstbetrag begrenzt; Löhne darüber bleiben ungedeckt. Die Zusatzversicherung schliesst diese Lücke und kann Taggeld und Rente aufstocken.

14. Was deckt eine Vertrauensschadenversicherung ab?

  1. Forderungsausfälle, die auf die Zahlungsunfähigkeit von Kundschaft zurückgehen
  2. Sachschäden, die Mitarbeitende versehentlich an Betriebseinrichtungen verursachen
  3. Vermögensschäden durch strafbare Handlungen eigener Mitarbeitender
  4. Schäden aus einer fehlerhaften Beratung durch externe Fachpersonen

Die Vertrauensschadenversicherung deckt Veruntreuung, Diebstahl und Betrug durch Angestellte. Die Betriebshaftpflicht hilft hier nicht, weil es an einem Schaden Dritter fehlt; es handelt sich um einen Eigenschaden.

15. Welche Werte sind in einer Betriebssachversicherung zu deklarieren?

  1. Ausschliesslich die Buchwerte der Anlagen aus der letzten Jahresrechnung
  2. Ausschliesslich die Gebäude, weil bewegliche Sachen über den Hausrat gedeckt sind
  3. Ausschliesslich die Warenvorräte, weil Einrichtungen zum Gebäude gehören
  4. Einrichtungen, Vorräte und Waren zu ihrem Wiederbeschaffungswert

Massgebend ist der Wiederbeschaffungswert, nicht der Buchwert; abgeschriebene Anlagen müssen im Schadenfall gleichwohl ersetzt werden. Eine zu tiefe Deklaration führt zur Unterversicherung nach Art. 69 VVG.

16. Welche Leistung erbringt die Unfallversicherung bei einer dauernden Invalidität?

  1. Ausschliesslich eine einmalige Kapitalzahlung nach dem Grad der Invalidität
  2. Eine Invalidenrente, ergänzt durch eine Integritätsentschädigung
  3. Ausschliesslich die Übernahme der Heilungskosten bis zur Stabilisierung des Zustands
  4. Ausschliesslich ein Taggeld, das bis zum ordentlichen Rentenalter weiterläuft

Art. 18 UVG sieht bei dauernder Erwerbsunfähigkeit eine Rente vor; bei vollständiger Invalidität beträgt sie achtzig Prozent des versicherten Verdienstes. Art. 24 UVG gewährt zusätzlich eine Integritätsentschädigung für die dauernde Schädigung.

17. Welchen Zweck erfüllt eine Krankentaggeldversicherung für einen Betrieb?

  1. Sie deckt die Heilungskosten der erkrankten Mitarbeitenden vollständig ab
  2. Sie löst die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers bei Krankheit ab
  3. Sie ersetzt die obligatorische Krankenpflegeversicherung der Belegschaft
  4. Sie deckt die Kosten für die Anstellung einer Ersatzkraft während der Abwesenheit

Art. 324a OR verpflichtet den Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung während beschränkter Zeit. Eine Taggeldversicherung mit mindestens gleichwertigen Leistungen tritt an deren Stelle und macht die Belastung planbar.

18. Welche Deckung ist für ein Unternehmen mit Kundenverkehr besonders wichtig?

  1. Eine Transportversicherung für die im Betrieb gelagerten Waren
  2. Eine Kaskodeckung für die Fahrzeuge der besuchenden Kundschaft
  3. Eine Rechtsschutzdeckung für Streitigkeiten mit der Vermieterschaft
  4. Eine Haftpflichtdeckung für Personenschäden auf dem Betriebsgelände

Ein Sturz auf einem nassen Boden kann einen erheblichen Personenschaden verursachen; die Haftung folgt aus Art. 41 und 58 OR. Die Betriebshaftpflicht mit ausreichender Garantiesumme deckt dieses Risiko.

19. Welches Ereignis löst eine Betriebsunterbrechungsdeckung in der Regel aus?

  1. Ein versicherter Sachschaden, der den Betrieb tatsächlich beeinträchtigt
  2. Jeder Rückgang des Umsatzes gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum
  3. Der Ausfall eines wichtigen Kunden, der seine Bestellungen eingestellt hat
  4. Eine Erhöhung der Einkaufspreise, welche die Marge des Betriebs schmälert

Die klassische Deckung setzt einen versicherten Sachschaden voraus; ohne ihn besteht kein Anspruch. Ereignisse ohne Sachschaden verlangen besondere Deckungen wie Rückwirkungsschäden oder Cyberunterbruch.

20. Welche Schäden deckt eine Berufshaftpflicht in erster Linie?

  1. Ausschliesslich Schäden, die durch angestellte Personen verursacht worden sind
  2. Ausschliesslich Personenschäden, die im Betrieb der versicherten Person eintreten
  3. Ausschliesslich Sachschäden an den Einrichtungen der beauftragenden Kundschaft
  4. Reine Vermögensschäden aus fehlerhafter beruflicher Leistung

Beratende und planende Berufe verursachen typischerweise Vermögensschäden ohne Substanzverletzung; die Betriebshaftpflicht deckt diese nicht. Die Berufshaftpflicht schliesst die Lücke und ist für Vermittler nach Art. 44 VAG vorgeschrieben.

21. Welche Kürzung sieht die Unfallversicherung bei einem Wagnis vor?

  1. Die Geldleistungen können gekürzt oder in schweren Fällen verweigert werden
  2. Sämtliche Leistungen entfallen, auch die Übernahme der Heilungskosten
  3. Die Leistungen bleiben unverändert, weil die Sozialversicherung nicht kürzen darf
  4. Die Leistungen werden erst nach einer Wartefrist von sechs Monaten ausgerichtet

Art. 39 UVG lässt bei aussergewöhnlichen Gefahren und Wagnissen eine Kürzung der Geldleistungen zu; die Pflegeleistungen bleiben grundsätzlich bestehen. Der Bundesrat umschreibt die Tatbestände in der Verordnung.

22. Welche Vorkehr verlangt ein Cyberversicherer regelmässig vom Unternehmen?

  1. Ein Mindestmass an technischer Sicherung, etwa Sicherungskopien und aktuelle Systeme
  2. Eine Zertifizierung sämtlicher Prozesse durch eine anerkannte Prüfstelle
  3. Den vollständigen Verzicht auf jede Verbindung des Betriebs mit dem Internet
  4. Die Anstellung einer Fachperson für Informationssicherheit in Vollzeit

Die Bedingungen knüpfen die Deckung an Obliegenheiten wie Sicherungskopien, Aktualisierung und Zugriffsschutz. Ihre Verletzung führt zur Kürzung; sie senkt zugleich die Eintretenswahrscheinlichkeit erheblich.

23. Welche Bedeutung hat die Haftung des Frachtführers für die Transportversicherung?

  1. Sie deckt auch den entgangenen Gewinn der versendenden Person vollständig ab
  2. Sie ist unbeschränkt, weshalb eine Transportversicherung entbehrlich ist
  3. Sie besteht nur bei internationalen Transporten und nicht im Binnenverkehr
  4. Sie ist beschränkt, weshalb eine eigene Warendeckung sinnvoll bleibt

Die Haftung des Frachtführers ist nach Art. 447 OR und den internationalen Übereinkommen betragsmässig begrenzt, häufig nach Gewicht. Der tatsächliche Warenwert wird dadurch selten gedeckt.

24. Wie ist ein Schaden zu behandeln, den ein Subunternehmer verursacht?

  1. Die Kundschaft muss ihre Ansprüche ausschliesslich beim Subunternehmer geltend machen
  2. Der Subunternehmer haftet allein, weil er die Arbeit tatsächlich ausgeführt hat
  3. Das beauftragende Unternehmen kann gegenüber der Kundschaft mithaften
  4. Es besteht keine Haftung, weil zwei Unternehmen beteiligt gewesen sind

Nach Art. 101 OR haftet das beauftragende Unternehmen für seine Hilfspersonen wie für eigenes Handeln. Ein Rückgriff auf den Subunternehmer bleibt möglich, weshalb dessen Deckung vertraglich zu verlangen ist.

25. Welche Personengruppe kann in einer Kollektivunfallversicherung versichert werden?

  1. Ausschliesslich Personen mit einem Jahreslohn über einem bestimmten Betrag
  2. Ausschliesslich einzelne Personen, die der Versicherer namentlich ausgewählt hat
  3. Eine nach objektiven Merkmalen umschriebene Gruppe, etwa die ganze Belegschaft
  4. Ausschliesslich Personen, die zugleich Aktionäre des Unternehmens sind

Die Kollektivversicherung setzt eine objektiv umschriebene Gruppe voraus, damit keine Auswahl nach dem Gesundheitszustand erfolgt. Diese Abgrenzung sichert den Risikoausgleich innerhalb des Kollektivs.

26. Welche Deckung ist für ein Unternehmen mit einem einzigen Standort besonders kritisch?

  1. Die Vertrauensschadenversicherung für Delikte der eigenen Belegschaft
  2. Die Rechtsschutzdeckung für Streitigkeiten mit den eigenen Lieferanten
  3. Die Transportversicherung für den Versand der hergestellten Waren
  4. Die Betriebsunterbrechungsdeckung mit einer ausreichenden Haftzeit

Ohne Ausweichstandort steht der Betrieb nach einem Grossschaden vollständig still. Der Ertragsausfall übersteigt dann rasch den Sachschaden, weshalb die Haftzeit realistisch bemessen sein muss.

27. Welche Leistung erbringt die Unfallversicherung im Todesfall?

  1. Ausschliesslich eine Rente an den überlebenden Ehegatten, nicht aber an die Kinder
  2. Ausschliesslich die Übernahme der Bestattungskosten der verstorbenen Person
  3. Ausschliesslich eine einmalige Kapitalabfindung an die gesetzlichen Erben
  4. Hinterlassenenrenten für die überlebende Ehegattin und für die Kinder

Art. 28 ff. UVG sehen Renten für die überlebende Ehegattin oder den Ehegatten und für die Kinder vor; die Ansätze sind gesetzlich festgelegt und begrenzt. Die Bestattungskosten werden zusätzlich vergütet.

28. Welche Frage klärt den Versicherungsbedarf eines Betriebs am schnellsten?

  1. Wie hoch die Prämie des bisherigen Versicherungsvertrags gewesen ist
  2. Welche Ereignisse den Betrieb für längere Zeit stillstehen lassen würden
  3. Wie viele Mitarbeitende der Betrieb im letzten Jahr beschäftigt hat
  4. Welche Gesellschaft die Betriebsleitung persönlich bevorzugen würde

Die Existenzfrage lenkt den Blick auf die grössten Risiken: Feuer, Betriebsunterbruch, Haftpflicht und Ausfall von Schlüsselpersonen. Die bedürfnisgerechte Beratung nach Art. 45 VAG beginnt bei diesen Szenarien.

29. Welche Bedeutung hat die Wartefrist in einer Krankentaggeldversicherung?

  1. Sie bezeichnet die Zeit, während der keine neuen Personen aufgenommen werden
  2. Sie verschiebt den Leistungsbeginn und senkt dadurch die Prämie
  3. Sie begrenzt die gesamte Bezugsdauer des Taggeldes auf ein einziges Jahr
  4. Sie verpflichtet die versicherte Person zu einer ärztlichen Untersuchung vor dem Beitritt

Während der Wartefrist trägt der Arbeitgeber den Lohn nach Art. 324a OR selbst; danach setzt das Taggeld ein. Die Wahl der Frist ist der wirksamste Hebel auf die Prämie und muss zur Liquidität des Betriebs passen.

30. Welche Deckung schützt vor dem Ausfall einer Schlüsselperson?

  1. Eine Sachversicherung für die Einrichtungen des betroffenen Arbeitsplatzes
  2. Eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer erhöhten Garantiesumme
  3. Eine Personenversicherung auf das Leben oder die Arbeitsfähigkeit dieser Person
  4. Eine Rechtsschutzversicherung für Streitigkeiten mit der betroffenen Person

Der Ausfall einer Schlüsselperson verursacht einen reinen Vermögensschaden ohne Sachschaden. Eine Personenversicherung mit dem Unternehmen als begünstigter Person überbrückt die wirtschaftlichen Folgen.

31. Was gilt als Unfall im Sinne des Sozialversicherungsrechts?

  1. Jedes Ereignis, das die versicherte Person selbst als aussergewöhnlich empfindet
  2. Jede gesundheitliche Beeinträchtigung, die während der Arbeitszeit auftritt
  3. Jede Verletzung, die eine ärztliche Behandlung erforderlich macht
  4. Eine plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors

Art. 4 ATSG verlangt eine plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper. Fehlt eines dieser Merkmale, liegt eine Krankheit vor.

32. Wie werden unfallähnliche Körperschädigungen behandelt?

  1. Sie sind der Unfallversicherung unterstellt, sofern kein Vorzustand sie überwiegend verursacht hat
  2. Sie werden ausschliesslich von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung getragen
  3. Sie sind vollständig von jeder Deckung ausgeschlossen und selbst zu tragen
  4. Sie werden zwischen Unfall- und Krankenversicherung stets hälftig aufgeteilt

Art. 6 Abs. 2 UVG zählt bestimmte Körperschädigungen wie Bänder- und Muskelrisse auf, die auch ohne ungewöhnlichen äusseren Faktor gedeckt sind. Der Unfallversicherer kann sich befreien, wenn eine Erkrankung überwiegend verantwortlich ist.

33. Wie wird die Versicherungssumme einer Betriebsunterbrechungsdeckung bestimmt?

  1. Aus dem gesamten Umsatz des Vorjahres, ohne Abzug irgendwelcher Kostenpositionen
  2. Aus dem Reingewinn der letzten Jahresrechnung des betroffenen Unternehmens
  3. Aus dem Bruttogewinn, also dem Umsatz abzüglich der variablen Kosten des Betriebs
  4. Aus dem Wert der Betriebseinrichtungen und der gelagerten Warenvorräte

Versichert wird der Bruttogewinn, also der Umsatz abzüglich der Kosten, die bei einem Stillstand wegfallen. Er umfasst den entgangenen Gewinn und die fortlaufenden Fixkosten und ist an die Haftzeit anzupassen.

34. Welche Bedeutung hat die Umsatzangabe für eine Betriebshaftpflichtversicherung?

  1. Sie ist ohne Bedeutung, weil die Prämie sich nach der Zahl der Mitarbeitenden richtet
  2. Sie bestimmt die Höhe der Garantiesumme, welche der Versicherer gewähren muss
  3. Sie bezeichnet den Höchstbetrag, den der Versicherer je Ereignis auszahlen wird
  4. Sie bildet die Bemessungsgrundlage der Prämie und ist bei Veränderungen anzupassen

Der Umsatz bildet das Tätigkeitsvolumen und damit das Risiko ab; er dient als Bemessungsgrundlage. Eine unterlassene Anpassung nach starkem Wachstum kann als Gefahrserhöhung nach Art. 28 VVG gelten.

35. Welche Deckung eignet sich für eine neu erstellte Produktionsanlage?

  1. Eine Montageversicherung während des Aufbaus und eine Maschinenbruchdeckung danach
  2. Ausschliesslich eine Feuerversicherung, weil sie sämtliche technischen Risiken einschliesst
  3. Ausschliesslich eine Betriebshaftpflicht, weil die Anlage Dritte gefährden könnte
  4. Ausschliesslich eine Transportversicherung, weil die Anlage angeliefert werden muss

Die Montageversicherung deckt Schäden während des Aufbaus und der Inbetriebnahme; die Maschinenbruchdeckung übernimmt anschliessend den laufenden Betrieb. Die beiden Deckungen greifen zeitlich ineinander.

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